Anspruchsübergang
Anspruchsübergänge werden geltend gemacht, wenn im Freistellungszeitraum Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld oder ALG II gezahlt wurden, weil der Arbeitgeber den Lohn aufgrund der Insolvenzeröffnung nicht gezahlt hat.
Differenzlohnabrechnung
Die korrekte Abrechnung der Entgeltansprüche für nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum Auslauf ihrer Kündigungsfrist von der weiteren Tätigkeit freigestellten Arbeitnehmer ist eine der größten Herausforderung in der Lohnabrechnung. Zwischen dem Freistellungstermin und der Abrechnung bzw. Ausschüttung vergehen nicht selten mehrere Jahre.
Des Weiteren ist darauf zu achten, das Steuern nach dem Zuflussprinzip und die Sozialversicherungen nach dem Verursachungsprinzip zu berechnen sind.